Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Feuerwehr – Beratungsservice und Schulung

Markus Jauß

Schulstraße 9-1

88480 Achstetten

 

 

(nachstehend als „uns" bzw. „unser" bezeichnet)

 

 

Schulungen und Seminare

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Schulungen und Seminare, die wir beim Kunden abhalten.

 

 

1.  Inanspruchnahme nur durch Unternehmer (einschließlich Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben)

 

 

Unsere Dienstleistungen können nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder Behörden und Organisationen mit

Sicherheitsaufgaben bezogen werden.

 

Unternehmer im vorstehenden Sinne sind entsprechend der gesetzlichen Definition in § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsbeziehung treten.

 

Zum Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft im vorstehenden Sinne verlange ich die Übermittlung einer Kopie des Gewerbescheins Ihres Unternehmens. Unternehmer im vorstehenden Sinne sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.

 

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben müssen uns eine Bestätigung der Behörde schriftlich übermitteln oder ein legitimierter Ausweis muss am Seminartag vorgezeigt werden.

 

 

2.  Vertragsschluss

 

Anfragen über Seminare und Schulungen sind ausschließlich telefonisch oder per E-Mail möglich.

 

Erst durch die Bestellung der Dienstleistung durch Sie entsteht ein bindendes Angebot. Diese verbindliche Bestellung geben Sie ab, indem Sie das in dem Angebot beigelegte Anmeldeformular ausfüllen, unterschreiben, die geforderten besonderen Nachweise (Bestätigung der Behörde o.ä.) beifügen, und uns alles per E-Mail oder Post zusenden. Im Falle unserer Annahme erhalten Sie von uns zum Zeichen eine Auftragsbestätigung. Mit Empfang dieser Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

 

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

3. Speicherung der Vertragsbestimmungen

 

Die Vertragsbestimmungen sind in der Anmeldebestätigung und in diesen AGB enthalten. Ich speichern diese

Vertragsbestimmungen.  Die aktuellen AGB können über mich schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

 

 

 

 

 

4. Zahlung

 

Die Seminargebühren sind spätestens Zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.

 

5. Rücktritt vom Vertrag durch Feuerwehr- Beratungsservice und Schulung bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl

 

wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (nur) dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in der

jeweiligen Seminarbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert haben, sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem, vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Seminars, Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.

Einen Rücktritt muss von uns spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Seminars Ihnen gegenüber erklärt werden.

 

Wird das Seminar trotz dem Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt, wird die Differenz bis zur Mindestteilnehmerzahl unsererseits in Rechnung gestellt. Es ist Ihrerseits möglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, falls von mir angeboten, auf einen anderen Termin umbuchen.

 

6. Stornierung

 

Für eine Stornierung nach der erfolgreichen Anmeldung berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 40,- Euro pro Person. Eine Stornierung ist bis 2 Wochen vor Seminartermin möglich. In diesem Falle fällt eine Stornogebühr in Höhe von 75% des jeweiligen Seminarpreises an. Es kann aber auch ein Ersatzteilnehmer benannt werden, der die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 1. Erfüllt.

Bei Nichterscheinen am Seminartag beträgt die Stornogebühr 100% des jeweiligen Seminarpreises.

 

7. Haftungsbeschränkung

 

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

 

Feuerwehr-Beratungssevice und Schulung haftet nicht für Unfälle sowie den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der

Veranstaltungsteilnehmer, es sei denn, der Schaden wurde von uns schuldhaft verursacht.

 

8. Rechtswahl

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

 

 

Organisatorische Hinweise

 

1.  An unseren Seminaren und Veranstaltungen kann grundsätzlich zunächst jeder teilnehmen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die in der Ausschreibung genannten Bedingungen erfüllt sind.

 

2.  Beginn und Ende sowie Dauer der Veranstaltungen/Schulungen ergeben sich aus den jeweiligen

Seminarbeschreibungen.

3.  Änderungen und Ergänzungen im Seminarablauf bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

4.  Bei den praktischen Übungen an denen mit elektrischen Maschinen (Hydraulisches Rettungsgerät, Akkuschrauber, Geradschleifer, u.a.) gearbeitet wird, ist immer eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Diese ist vom Teilnehmer selbst zu organisieren.

 

5.  Für Unfälle/Schäden beim Arbeiten mit elektrischen Maschinen, die vom Teilnehmer ausgehen haftet Feuerwehr-Beratungsservice und Schulung         nicht.

6.  Pausen während des Lehrganges ergeben sich während der Übungen und werden mit den Teilnehmern abgestimmt.

 

 

Feuerlöscher

 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines. Für alle Aufträge gelten nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn dieselben von uns schriftlich anerkannt werden. Die Annahme des Auftrages ist freibleibend, wobei Berechnung zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen und Bedingungen erfolgt. Direkt oder an unsere Außendienstmitarbeiter erteilte Aufträge verpflichten uns erst dann, wenn sie schriftlich oder durch Rechnungsstellung von uns bestätigt sind.

2. Angebote und Abschluss. Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Achstetten

4. Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Biberach/Riß.

5. Liefertermine werden nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit angegeben. Die Lieferzeit beginnt nach Klarstellung aller den Verkauf betreffenden Punkte.
Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzforderungen. Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, Mobilmachung, Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen sowohl im eigenen Betrieb sowie bei unseren Lieferanten, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Material- und Betriebsstoffbeschaffung entbinden uns von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung bzw. heben dieselben ganz auf.

6. Zahlung für Warenlieferungen hat innerhalb von 10 Tagen, jeweils vom Rechnungsdatum an zu erfolgen.
Reparatur- und Wartungsrechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug, nicht skontierfähig lt. VOB DIN 1961.

7. Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einer vor ihrer Bezahlung erfolgten Weiterveräußerung sind die erhaltenen Beträge treuhänderisch zu verwalten und bestehende Forderungen bei Zahlungsverzug auf uns zu übertragen.

8. Beanstandungen können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware unter Vorlage des Lieferscheines anerkannt werden. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Vereinbarung angenommen. Falls das Verschulden auf seiten des Bestellers liegt, sind wir berechtigt, eine 10%ige Bearbeitungsgebühr des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 10,-, bei Erteilung einer Gutschrift abzuziehen. Sonderanfertigungen können in keinem Fall umgetauscht oder zurückgenommen werden.

9. Versandschäden. Eingegangene Ware muss sofort bei der Übernahme auf sichtbare Transportschäden untersucht werden und gegebenenfalls dem Spediteur und dem Lieferanten angezeigt werden.
Der Besteller hat dem Lieferer die beanstandete Ware kostenlos zurückzusenden.

10. Wartung von Feuerlöschgeräten. Der Lieferant unterhält einen Prüfdienst. Die Prüfer des Lieferanten bescheinigen auf einem Prüfaufkleber, dass die gewarteten Geräte nach Abschluss der Prüfung einsatzbereit sind.
Für Mängel der Geräte, die nachweisbar vom Prüfer verschuldet sind, haftet der Lieferant wie folgt: Er verpflichtet sich, die Geräte kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile kostenlos auszutauschen. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden.

 

Die Haftung des Lieferanten entfällt ferner:
a) wenn der Mangel des Gerätes dem Lieferer nicht unverzüglich nach seiner Feststellung mitgeteilt wird,
b) wenn ein Gerät von Personen überprüft oder behandelt wird, die dem Prüfdienst des Lieferers nicht angehören,
c) wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für das Gerät nicht beachtet werden.
Die Mitarbeiter des Prüfdienstes legitimieren sich durch einen Lichtbildausweis.

11. Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Besteller – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Lieferer oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Lieferungsgegenstandes beschränkt.